Gehörlosenclub St. Gallen
   Sport & Kultur 





Benützungsreglement  für das Gehörlosenzentrum Habsburg 


Zweck: 

Das Zentrum ist Ort der Begegnung, Bildung und Kultur. Es sollen sich Menschen jeden Alters und jeglicher Herkunft wohl fühlen können. Es steht Vereinen, Firmen und Einzelpersonen offen. 

 


Verwaltung:

Die Verwaltung und Aufsicht obliegen dem Gehörlosen Club St. Gallen (Vorstand). Der Vorstand erlässt Weisungen und
Richtlinien zur Nutzung der Lokalitäten.



Reservationen: 

Die Reservation erfolgt ausschliesslich über habsburg@gcsg.ch 


Jede Reservation wird schriftlich bestätigt. 



Nutzung:  

Die Räume werden für diverse Arten von Nutzungen zur Verfügung gestellt, so z.B. für Versammlungen, Sitzungen, Vorträge, Schulungen, Feiern o.ä. Die endgültige Entscheidung über die Nutzungsmöglichkeit fällt die Betriebskommission. Der gesamte Raum kann durch eine Trennwand in zwei kleine Räume aufgeteilt werden. In sämtlichen Räumen ist das Rauchen verboten! Stubenreine Haustiere sind erlaubt.



Hilfsmittel: 

Beamer, Leinwand und Laptop sind vorhanden. Andere Hilfsmittel müssen selbst mitgebracht werden.



Verpflegung: 

Diverse Süssgetränke, Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure)  sind vorhanden. Eine Kaffeemaschine (mit Bohnen) steht ebenfalls zur Verfügung. Es steht eine Kasse mit Preisliste bereit. Es steht eine kleine Küche zur Verfügung (Absprache mit Hauswart).



Raummiete: 

Die Raummiete beträgt Fr. 120.-- pro Anlass bis ½ Tag, 240.— pro Anlass bis 1 Tag. Es wird eine Schlüsselkaution von Fr. 100.-- eingezogen, welche nach  Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet wird. 



Annullation: 

>  Bei Stornierung weniger als 5 Tage vor einem Anlass wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
>  Kurzfristige Absagen (innerhalb von 24 h vor dem Anlass) wird der volle Betrag verrechnet.
Beim vorgelegenen eines Arztzeugnis ist die Stornierung kostenlos.



Ordnung / Reinigung: 

Die Räume sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Besondere Verunreinigungen sind der Administration zu melden (Kontakt siehe unten). Ausserordentliche Reinigungsarbeiten werden verrechnet. Die Benutzer*innen räumen das Geschirr in die Geschirrwaschmaschine, lassen diese laufen, der Hauswart räumt später das saubere Geschirr wieder aus und versorgt es am richtigen Ort. Reinigung der Kaffeemaschine: Bitte den aufgehängten Zettel „Benützung der Kaffeemaschine“ bei der Kaffeemaschine beachten.



Haftung / Schäden: 

Die Benutzer*innen haften für während einer Veranstaltung entstandene Schäden. Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar, Geschirr oder Küchengeräten müssen der Administration gemeldet werden. 



Gültigkeit:    

Die Bestimmungen dieses Reglements gelten für alle Benutzer*innen des Gehörlosenzentrums Habsburg gleichermassen. Durch die Nutzung der Räumlichkeiten anerkennt der / die Benutzer*in dieses Reglement.



Kontaktperson: 

Kontaktperson für Reservationen, Rechnungen für Raummieten,  Anliegen, Reklamationen: 


GCSG-Vorstand  >  habsburg@gcsg.ch



Schlüssel: 

Gehörlosen Zentrum Habsburg  >  gcsg.habsburg@gmail.com





Dieses Reglement tritt am 19.Februar 2023 in Kraft.


Trägerschaft Gehörlosenclub St.Gallen, Roland Schneider Präsident und Vorstand



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